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   OLG Hamm, 09.03.2022 - 8 U 179/21   

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OLG Hamm, 09.03.2022 - 8 U 179/21 (https://dejure.org/2022,57552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2022 - 8 U 179/21 (https://dejure.org/2022,57552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2022 - 8 U 179/21 (https://dejure.org/2022,57552)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 23.03.2023 - 7 U 113/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Es handelte sich um die Auffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde, gegen deren Votum abweichende Betriebsuntersagungen durch die Straßenverkehrsbehörden nicht zu erwarten waren - und sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 9.3.2022 - 8 U 179/21, BeckRS 2022, 42953 = juris Rn. 29; siehe auch BGH Beschl. v. 23.1.2023 - VIa ZR 724/22, BeckRS 2023, 1720 vor dem Hintergrund von etwa OLG Frankfurt Beschl. v. 17.3.2022 - 8 U 245/21, BeckRS 2022, 42952 = juris Rn. 46) .
  • OLG Bamberg, 03.04.2023 - 3 U 7/23

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

    Da das KBA trotz bereits im Herbst/Winter 2015 begonnener umfassender Prüfungen bis heute keinen Anlass für eine Rückrufanordnung betreffend den streitgegenständlichen Motortyp oder für einen Widerruf der EG-Typgenehmigung gesehen hat, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug der Klagepartei durchgehend seit dem Kauf objektiv nicht von einer solchen Maßnahme bedroht gewesen ist und es sich bei dem Kauf daher nicht um die Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit gehandelt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2022, I-8 U 179/21, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 30.01.2023, VIa ZR 663/22, juris).
  • OLG Bamberg, 12.06.2023 - 1 U 35/23

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

    Vor diesem Hintergrund vermag der Senat einen Schaden des Klägers auch aus der zugrunde zu legenden ex-ante-Betrachtung nicht zu erkennen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.01.2023, VIa ZR 663/22, und Beschluss vom 23.01.2023, VIa ZR 724/22; OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2022, I-8 U 179/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2022, 8 U 245/21).
  • OLG Bamberg, 06.03.2023 - 12 U 84/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW

    Andererseits ist dann, wenn trotz umfassender Prüfungen durch das KBA bis heute kein Anlass für eine Rückrufanordnung des streitgegenständlichen Fahrzeug-/Motortyps oder für einen Widerruf der EG-Typgenehmigung gesehen wurde, ein kausal verursachter Schaden nicht festzustellen und zwar unabhängig davon, ob diese Haltung des KBA den maßgeblichen Normen nicht gerecht wurde, da es sich um die Auffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde handelt, gegen deren Votum abweichende Betriebsuntersagungen durch die Straßenverkehrsbehörden nicht zu erwarten sind (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 09.03.2022 - 8 U 179/21 = BeckRS 2022, 42953).
  • OLG Bamberg, 17.04.2023 - 3 U 36/23

    Keine Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und

    Da das KBA trotz bereits im Herbst/Winter 2015 begonnener umfassender Prüfungen bis heute keinen Anlass für eine Rückrufanordnung betreffend den streitgegenständlichen Motortyp oder für einen Widerruf der EG-Typgenehmigung gesehen hat, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug der Klagepartei durchgehend seit dem Kauf objektiv nicht von einer solchen Maßnahme bedroht gewesen ist und es sich bei dem Kauf daher nicht um die Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit gehandelt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2022, I-8 U 179/21, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 30.01.2023, Vla ZR 663/22, juris).
  • OLG Bamberg, 16.03.2023 - 4 U 256/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

    Es handelte sich um die Auffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde, gegen deren Votum abweichende Betriebsuntersagungen durch die Straßenverkehrsbehörden nicht zu erwarten waren (und sind) (vgl. OLG Hamm, 8 U 179/21, Beschluss vom 09.03.2022, BeckRS 2022, 42953).
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